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Pool juristische Gutachten
 
Zulieferunternehmen liefern häufig marktstarken Nachfragern zu. Es gelten regelmäßig die Allgemeinen Lieferbedingungen (Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Rahmenverträge) der Großabnehmer. Da mittelständische Zulieferer in der Regel über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, prüft die ArGeZ die ihren Mitgliedsfirmen zur Unterzeichnung vorgelegten Bedingungswerke aus juristischer Sicht. Die Gutachten sind für den Betriebspraktiker geschrieben und stellen eine juristische Argumentationshilfe für bilaterale Gespräche zwischen Zulieferern und ihren Abnehmern dar. 

Da mehrere in der ArGeZ zusammen arbeitende Wirtschaftsverbände einen derartigen juristischen Verbandsservice anbieten, organisiert und koordiniert WSM den Pool juristischer Gutachten. Mitglieder der in dem Verbändeverbund der ArGeZ zusammen arbeitenden Wirtschaftsverbände können direkt auf diesen Pool zugreifen.

Die Gutachten selbst werden von den WSM-Juristen und deren Kollegen in den übrigen ArGeZ-Mitgliedsverbänden erstellt.

Die aktuelle Gutachtenliste wurde im August 2004 erstellt, sie enthält ca. 1.000 Kurz-Gutachten vom 01.01.2002 bis 31.07.2004.
Vor 2002 erstellte Kurz-Gutachten sind ebenfalls im Pool, sodass wir über ca. 2.500 Kurz-Gutachten verfügen, die von Mitgliedsunternehmen der ArGeZ-Verbände angefordert werden können.

Sollten Sie Fragen zum Bereich der Vertragsgestaltung und -prüfung sowie zu unserer Konditionen- empfehlung haben, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung Ihres Wirtschaftsverbandes.

Ansprechpartner für weitere Informationen



© ArGeZ Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie